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(24.03.2013, 20:32)Andreas link schrieb: Zitat:Auch gehört irgenwo geregelt, das man die Dive Card während des Tauchgangs z.B in der Windschutzscheibe des Autos (wie ein Parkticket) hinterlegen muss.
glaube das das nicht viel bring, wenn zb am Langbath see 100 Autos parken und davon 3 von Tauchern sind,...
soweit ich weiß, sollen die Kontrollen von Aufsichtsorganen der Fischereiverbände ausgeführt werden. Die werden dich dann vermutlich zum Auto begleiten, wenn du aus dem See kommst
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(24.03.2013, 22:23)divepeter link schrieb: Kontrollen von Aufsichtsorganen der Fischereiverbände ausgeführt werden
Gleich mal vorweg, ich habe kein Problem mit Fischern, sollte bei einem von mir gewählten Einstieg einer sein, dann spreche ich mich mit diesem ab. Damit ich weiß wo seine Angelschnur ist und ich dann einfach in die andere Richtung tauche - er freut sich, ich freu mich und danach gibt es noch ein Bier'chen!
Jedoch sehe ich persönlich, sollte es so kommen, schon viel Diskussionspotential auf die beiden "Lager" zukommen. Leider sind ja die Fischer nicht besonders auf die Taucher zu sprechen - ob es da dann gut geht, dass die diese Gruppe uns taucher kontrolliert.
Wer kontrolliert die Fischer, ob die dort überhaupt fischen dürfen..? (Nur eines von sicher vielen Argumenten!)
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(25.03.2013, 09:11)Dom Inik link schrieb: Wer kontrolliert die Fischer, ob die dort überhaupt fischen dürfen..? (Nur eines von sicher vielen Argumenten!)
Die selben Personen, die auch die Taucher kontrollieren dürfen. Mit anderen Worten "Organe der Jagd und Fischereiaufsicht".
Es wird nämlich nicht ein jeder beliebiger Angler die Divecard überprüfen dürfen.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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Schon klar, dass nicht jeder X-beliebige Fischer diese Kontrollen durchführen darf.
Ich lasse mich da überraschen, das wird sicher für einige aufseheneregende Diskussionen führen.
Außerdem, darf dieser meine Personalien kontrollieren, darf er sie verlangen? Was ist wenn diese nicht herausgegeben werden? Welche kompetenzen hat dieses Organ? Also ich finde es jetzt schon sehr amüsant!
Aber wie gesagt, ich bin kein Gegner dieser neuen Regelung, im gegenteil ich befürworte die Kontrollen der DiveCard!
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(25.03.2013, 11:34)Dom Inik link schrieb: Außerdem, darf dieser meine Personalien kontrollieren, darf er sie verlangen?
Ja darf er. Und Zwar auf Grund der bereits jetzt geltenden Vertragsbedingungen der ARGE Tauchen.
Zitat:Tauchberechtigte Personen müssen sich auf Verlangen gegenüber Mitarbeitern der ÖBf AG mit einer gültigen Dive Card (oder TSVÖ Ausweis) samt Lichtbildausweis legitimieren. Am Vorderen Langbathsee und am Erlaufsee gilt diese Ausweispflicht auch gegenüber amtlichen Fischereischutzorganen.
Quelle:
http://www.arge-tauchen.at/oebf_vertrag.htm
Mit dem Tauchen in den Gewässern gehst du einen privatrechtlichen Vertrag mit den ÖBf ein. Die Informationspflicht über allfällige Tauchverbote ist übrigens ein "Holschuld". Du must dich als Taucher also selbst über allfällig bestehende Verbote bzw Einschränkungen informieren (Anm. Nachfrage Gemeindeamt, Polizei, Tauchschule).
Personen welche die Divecard kontrollieren dürfen, haben aber bei Verstößen definitv kein Festnahmerecht. Allerdings könne diese eine Anzeige wegen Besitzstörung einleiten. Und dann wird es richtig teuer.
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Ja dann ist es gut!
Spannend wird es trotzdem werden.
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(24.03.2013, 22:23)divepeter link schrieb: [quote author=Andreas link=topic=286.msg1737#msg1737 date=1364149962]
Zitat:Auch gehört irgenwo geregelt, das man die Dive Card während des Tauchgangs z.B in der Windschutzscheibe des Autos (wie ein Parkticket) hinterlegen muss.
glaube das das nicht viel bring, wenn zb am Langbath see 100 Autos parken und davon 3 von Tauchern sind,...
soweit ich weiß, sollen die Kontrollen von Aufsichtsorganen der Fischereiverbände ausgeführt werden. Die werden dich dann vermutlich zum Auto begleiten, wenn du aus dem See kommst
[/quote]
das ist richtig, aber dann ist es egal ob ich sie im logbuch, in der hosentasche, oder eben hinter der scheibe liegen habe,...