14.01.2013, 12:10
Das aktuellste das ich gefunden habe gibt es hier:
Der Zeitraum ist darin mit 15.12-15.2. festgelegt.
http://www.feuerwehrtaucher.at/component...,category/
Interessant ist §3 "Ausnahmen"
Der Zeitraum ist darin mit 15.12-15.2. festgelegt.
http://www.feuerwehrtaucher.at/component...,category/
Interessant ist §3 "Ausnahmen"
Zitat:Die Ausübung des Tauchsports ist während des in §1 festgelegten
Zeitraumes zulässig, wenn diese Tauchgänge in Begleitung von befugten,
fachkundigen Tauchlehrern an bestimmten - in beiliegendem Lageplan, der
einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, genau
gekennzeichneten - Einstiegsstellen durchgeführt werden.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.