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Normale Version: Tauchverbot Neufeldersee
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Hallo,

ich wollte einmal nachfragen, ob einer von euch weiß, ob es noch immer ein Tauchverbot in der Zeit vom 15.12 - 15.03. gibt, oder ob sich dieses Verbot schon verflüchtigt hat. (abgesehen von Ausbildungstauchgängen, die ja ganzjährig erlaubt sind!) Denn halten tut sich ja sowieso kaum einer daran, oder?

Das aktuellste das ich gefunden habe gibt es hier:

Der Zeitraum ist darin mit 15.12-15.2. festgelegt.

http://www.feuerwehrtaucher.at/component...,category/

Interessant ist §3 "Ausnahmen"
Zitat:Die Ausübung des Tauchsports ist während des in §1 festgelegten
Zeitraumes zulässig, wenn diese Tauchgänge in Begleitung von befugten,
fachkundigen Tauchlehrern an bestimmten - in beiliegendem Lageplan, der
einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, genau
gekennzeichneten - Einstiegsstellen durchgeführt werden.
interessant - das wusste ich gar nicht.

aber wir waren letzten Jänner auch tauchen und haben uns sogar beim Lorenc die Flaschen geliehen (sind extra am See gekommen, weil sie in Ebenfurth keine 12er hatten).  Wink

...dazu habe ich folgendes gefunden: tauchen.nullzeit.at/Content.Node/news/magazin/01/tauchen_am_neufelder_see_im_winter_auch_in_zukunft_moeglich.php

auszug:

Zwischen 15. Dezember und 15. Februar hätte ein Beinahe-Tauchverbot am beliebten Neufelder See geblüht, wären nicht die Stimmen der Taucher zu laut geworden (u.a. auch nullzeit.at - bereits im April berichteten wir über das Verbot, was viele Taucher dazu veranlasste, ihrerseits bei den zuständigen Stellen zu urgieren!).

Jetzt hat die zuständige Bezirkshauptmannschaft die eigene Verordnung nochmals überarbeitet und weitgehend entschärft.

Erlaubt sind nunmehr die zwei bekannten Einstiege bei der Tauchbasis Lorenc und der Tauchbasis Altmann. Um zu vermeiden, dass es zu einer neuerlichen Änderung der Verordnung und erneuten Verschärfung kommt, ersuchen wir dringend alle Taucher, sich im genannten Zeitraum ausschließlich an diese zwei Einstiege zu halten.

§ 2
Ausnahmen betreffend Taucher
Die (eingeschränkte) Ausübung des Tauchsports ist  während der der im § 1 ausgewiesenen Ruhezeit zulässig, wenn für diese Tauchgänge bestimmte - im beiliegenden Lageplan, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet  - genau gekennzeichnete  Einstiegstellen benützt werden. (Anmerkung Nullzeit.at: siehe Grafik links)


Ja, vom 15.12. d.J.-15.02. des Folgejahres ist das Tauchen bis auf 2 genau bezeichnete Einstiegstellen verboten. Tauchprofibegleitung nicht erforderlich.
L.g. Opi1
P.s. Wenn ich wüßt, wie man eine .pdf anhängt, dann könnt ich Euch die Verordnung mitschicken.
(17.01.2013, 11:16)Opi1 link schrieb: [ -> ]P.s. Wenn ich wüßt, wie man eine .pdf anhängt, dann könnt ich Euch die Verordnung mitschicken.

Anhänge sind noch nicht freigeschalten.
Opi hat freundlicherweise die amtliche Verlautbarung zur Verfügung gestellt.

Zum Nachlesen hier:

http://forum.letsdive.at/index.php?actio...nfile&id=2