25.09.2013, 21:10
(25.09.2013, 20:37)fritz link schrieb: Da ich vor meinem Carport keinen Zaun- Türe habe ist das Betreten dennoch verboten ohne das ich es mit einer Tafel ankündige.
Da es durch die übrige Beschaffenheit sicher als Privatgrund erkennbar ist irgendwie logisch.
In dem verwiesenen Fall war jedoch eine Besonderheit versteckt. Leider habe ich nur das Erkentniss des VwGH gefunden. Liest man die Erkenntnis zu diesem Fall jedoch zwischen den Zeilen, dann handelte es sich dabei offenbar um ein Tauchverbot auf Grund von Denkmalschutzgründen - Stichwort Pfahlbauten. Von Interesse ist im Erkenntnis des VwGH vor allen Dingen folgender Satz:
Zitat:
Die Unterlassung von Erkundigungen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde über die Zulässigkeit von Tauchgängen an bestimmten Stellen von Seen, allenfalls unter Heranziehung von weiteren Unterlagen aus Plänen und Mappen, kann nicht jedem Sporttaucher zugemutet werden, zumal die Ausübung des Tauchsports nicht an eine verwaltungsbehördliche Berechtigung oder Ablegung bestimmter Prüfungen geknüpft ist.
Mit anderen Worten: Eine Erkundigung bei örtlichen Behörden oder Institutionen (Gemeindeamt, Polizei, örtliche Tauchschule) ist zumutbar. Es kann jedoch nicht zugemutet werden, alle möglichen anderen Behörden darüber hinaus (Bezirk, Land, Bund) zu kontaktieren.
Was für den Betroffenen in jedem Fall nicht möglich ist, das ist ein weiterer Tauchgang an diesem Platz. Denn jetzt weis er von dem Tauchverbot.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.