02.09.2013, 17:58
(02.09.2013, 17:54)Manfred link schrieb: Das heisst, es ist überall erlaubt wo es nicht ausdrücklich verboten ist.
Ja, aber du musst trotzdem zumutbare Erkundigungen durchführen. Auch wenn ein Gewässer nicht entsprechend gekennzeichnet ist.
(02.09.2013, 16:25)Hendrix68 link schrieb: Hat er Ahnung ob man sich auf dieses Urteil im Zweifelsfall berufen kann?
Wie ein Jurist wahrscheinlich antworten würde - "Es kommt darauf an"
Ich habe im RIS etwas gestöbert und bin auch fündig geworden: Es handelte sich hierbei offenbar um einen Fall, wo die Bezirksverwaltungsbehörde aus Denkmalschutzgründen ein Tauchverbot ausgesprochen hat. Dieses war aber nicht entsprechend gekennzeichnet. Leider gibt es keinen Hinweis auf die Urteile der unteren Instanzen.
Wenn jetzt jemand am Gemeindeamt oder der örtlichen Polizei nachfrägt, keine negative Antwort erhält und daraufhin Tauchen geht, kann er sich wahrscheinlich auf dieses Urteil berufen. Versucht man jedoch erst gar nicht zumutbare Nachforschungen zu anzustellen, so kann man sich mit Sicherheit auch nicht auf dieses Erkenntnis des VwGH berufen.
Es geht dabei in jedem Fall um die Zumutbarkeit der Erkundigungen, da die Informationspflicht in gewissen Grenzen eine "Holschuld" ist.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.