17.01.2013, 11:16
Ja, vom 15.12. d.J.-15.02. des Folgejahres ist das Tauchen bis auf 2 genau bezeichnete Einstiegstellen verboten. Tauchprofibegleitung nicht erforderlich.
L.g. Opi1
P.s. Wenn ich wüßt, wie man eine .pdf anhängt, dann könnt ich Euch die Verordnung mitschicken.
L.g. Opi1
P.s. Wenn ich wüßt, wie man eine .pdf anhängt, dann könnt ich Euch die Verordnung mitschicken.