18.03.2013, 08:37
(17.03.2013, 21:01)Alfred60 link schrieb: [quote author=manta link=topic=268.msg1562#msg1562 date=1363499030]
Transport: Wenn du über 1000kg Gesamtzuladung (Equipment + Flasche + Personen) hast, fällst du unter die ADR Bestimmungen (Ladungspapiere, Ruhezeiten, ....)
Da muss ich ein kleines Veto einlegen.
Luft verdichtet ist im Gefahrgutgesetz ADR Beföderungskategorie 3 und unterliegt den Faktor 1, d.h. höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit = 1000
Bei verdichteten Gasen wird der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) gerechnet, keine kg.
Also bei 12 l Flaschen darfst du theoretisch 83 befüllte Gefäße (Flaschen) transportieren.
Equipment und Personen zählen nicht dazu.
Luft verdichtet ist UN Nummer 1002, die beschriebene Freigrenze ist unter 1.1.3.6.3 im ADR 2013 nachzulesen.
Ladungssicherung ist natürlich wichtig.
Gruß
Alfred
[/quote]
Stimmt!
Jedoch sollte man beachten, dass Tauchflaschen als Sportgerät gelten und somit von der ADR als Privatperson ausgeschlossen sind!
Dies betrifft nur Privatpersonen in Privatfahrzeugen.
Bezügklich der Kenntzeichnung: Es wird dir kein gut geschulter Füllberechtigter eine Flasche ohne Kennzeichnung füllen, da er für diese unvorschriftsmäßige Füllung mithaftet!
Daher fülle ich keien Flaschen ohne erforderliche Kennzeichnung!
Daher bei Kontrollen den Exikutivorganen immer mitteilen, dass dies deine eigene Privatflasche nur für dich handelt und nie erzählen, dass es die Flasche eines Freundes ist usw...
Diese befreiungen gelten nur für dich und diene eigenen Flaschen!!! Ob es wirklilch so ist, ist für den Beamten schwer nachbrüfbar, aber wenn du erzählst, die gehört .... dann ist es ein leichtes Spiel!
Für Details stehe ich gerne zur Vefügung!
MfG
Mike
Tauchflaschenfüllungen in Kärnten bei mir möglich. (200 und 300 bar Flaschen)