17.03.2013, 21:01
(17.03.2013, 07:43)manta link schrieb: Transport: Wenn du über 1000kg Gesamtzuladung (Equipment + Flasche + Personen) hast, fällst du unter die ADR Bestimmungen (Ladungspapiere, Ruhezeiten, ....)
Da muss ich ein kleines Veto einlegen.
Luft verdichtet ist im Gefahrgutgesetz ADR Beföderungskategorie 3 und unterliegt den Faktor 1, d.h. höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit = 1000
Bei verdichteten Gasen wird der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) gerechnet, keine kg.
Also bei 12 l Flaschen darfst du theoretisch 83 befüllte Gefäße (Flaschen) transportieren.
Equipment und Personen zählen nicht dazu.
Luft verdichtet ist UN Nummer 1002, die beschriebene Freigrenze ist unter 1.1.3.6.3 im ADR 2013 nachzulesen.
Ladungssicherung ist natürlich wichtig.
Gruß
Alfred