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Haftung durch Freiwilligkeit
#5


Wie heisst es doch so klar und eindeutig:
Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.

Denn, hier wurde es so formuliert (Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Ab...8I0000_001)
  Die hinsichtlich Können und Erfahrung klar überlegene Beklagte hat durch ihre Erklärung, den Kläger in die Kletterhalle „mitzunehmen“, freiwillig Sorgfaltspflichten übernommen. 

Und das spräche wieder für die Verantwortlichkeit des "Führenden bzw. des besser Ausgebildeten"

Aber klar - es wird dann immer, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, auf die Einzelfallsbetrachtung ankommen.

Was wir daraus lernen sollten:
Auch wenn man etwas unentgeltlich getan hat, entbindet einen das nicht von eventuellen juristischen Folgen.

Da sind sich vermutlich nur wenige bewusst, welche (eventuell möglichen finanziellen) Risiken sie sich da mitunter aufbürden.

Und ich bleibe dabei - die finale Risikovermeidung (für jeden, der über keine Berufshaftpflichtversicherung verfügt)d ist halt das "Solotauchen".

 
Mit Gruss

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Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 04.03.2013, 20:47
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von ruflo - 04.03.2013, 21:14
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 04.03.2013, 21:29
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von ruflo - 05.03.2013, 10:06
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von fritz - 05.03.2013, 11:23
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 05.03.2013, 13:29

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