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Haftung durch Freiwilligkeit
#4
(04.03.2013, 21:14)ruflo link schrieb: Eigentlich ein juristisches Fallbeil für das Buddysystem

Genau das ist es nicht. Wurde ja auch am Beispiel einer Bergsteigergruppe angeschnitten, dass nur weil jemand die Führungsrolle übernimmt, dieser eben nicht automatisch die volle Haftung hat.

Im konkreten Fall war jedoch das Vermitteln von Fertigkeiten und die Mitnahme von nicht entsprechend ausgebildeten Personen der Knackpunkt.

Der Tauchlehrer ist bei Unfällen im Rahmen der Ausbildung übrigens genauso in der Haftung. Aber der Tauchlehrer wird auf die Erkennung von Problemen entsprechend geschult, weis worauf es ankommt, hat (hoffentlich) die nötige Ausbildungskompetenz und für das finanzielle Risiko eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.

Gerade in Bezug auf Versicherung ist nämlich das Problem, dass eine private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen mit großer Wahrscheinlich nicht zahlt.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 04.03.2013, 20:47
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von ruflo - 04.03.2013, 21:14
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 04.03.2013, 21:29
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von ruflo - 05.03.2013, 10:06
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Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 05.03.2013, 13:29

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