04.03.2013, 21:14
Ein interessantes Urteil - überrascht mich aber nicht wirklich.
Ein ähnliches Bild skizzierte mir bereits vor einigen Jahren eine befreundete Juristin auf meine Frage bezüglich Verantwortung/Haftung bei der Ausübung des Tauchsports.
In letzter Konsequenz, um eine Haftung für Fehler eines Tauchpartners abwehren zu können - dürfte man nur mehr alleine tauchen.
Eigentlich ein juristisches Fallbeil für das Buddysystem - denn für selbst gut ausgebildete Taucher entsteht eine klare finanzielle Verantwortung für den mittauchenden "schwächeren" Taucher.
Ohne einer ausreichenden privaten Haftpflichtversicherung sollte man daher nur alleine tauchen.
Es lebe die Solokompetenz !!
Mit Gruß