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Kennzeichnung von Tauchflaschen
#11
Selbst mit Nitrox oder anderen Gasen in Mischung befüllt ist kein Problem.
Selbst Sauerstoff verdichtet ist Beförderungskatagorie 3 uns somit bis 1000 l gem. ADR 1.1.3.1.3 frei.
Was man braucht ist ein Beförderungspapier.
Ist aber kein Problem.
Wenn jemand am Beförderungspapier Interesse hat - schreibt mit eine PN mit eurer Mailadresse - ich sende euch dann eine Excel Datei zu. Da braucht man nur mehr die Liter Pressluft und die Liter Sauerstoff (wenn vorhanden) eintragen, ausdrucken und mitnehmen - dann hat man 100 %ige Rechtssicherheit.
Ich sende auch dann meine Telefonnummer mit, dann soll mich im Falle des Falles ein Polizist (egal ob Österreich oder Deutschland) anrufen.
Den erkläre ich dann das ADR  ;D
Gruß
Alfred
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#12
Nur so als kurze Frage noch:

Soweit ich weiss, brauche ich ein Beförderungspapier nur, wenn ich das was in den Flaschen drin ist gewerblich transportiere. Fahre ich also als Privatperson mit einem Freund an den See und wir haben beide TMX, NX50 und O[sub]2[/sub] in den Flaschen, dann ist das der Polizei laut Gesetzbuch egal.
Fahre ich als Tauchlehrer (also z.B. bei einem TMX Kurs) mit einem Schüler im Auto an den See, dann transportiere ich gewerblich (hängt ja mit der Tätigkeit zusammen) würde heissen jetzt würde ich ein Beförderungspapier brauchen. Es wird der Polizei bei einer Routinekontrolle aber höchstwahrscheinlich auch egal sein, so lange der Tauchschüler nicht sagt, das Du kein Befördeerungspapier dabei hast und Ihr wegen eines Tauchkurses unterwegs seid.....

LG
Drops
Ich bin nur die Signatur, ich putz hier nur.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten....
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#13
Also im ADR steht es so:

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.


Sollte die Beförderung gewerblich erfolgen - ich habe ein Excel sheet zusammengestellt. Du brauchst nur mehr die Menge der Gase (Luft oder/und Sauerstoff oder/und Helium) eintragen - schon hast du die errechneten Punkte im ADR und automatisch die Info ob du dieses Gas in der erlaubten 1000 Punkte Regel transportieren darfst.
ACHTUNG: nur die Nominalfüllmege 12l, 15l.................eintragen.

Solltest du die Excel Liste brauchen  bitte PN an mich,kann da nichts einfügen
LG
Alfred 

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#14
Danke Fredi, das ist ganz nett von Dir, ich hab grade beim nochmal lesen meines Beitrags festgestellt, das es so rüberkommen könnte, als ob ich Tl wäre.
BIN ICH ABER NICHT!  ;D

Genauso äuft es aber mit der Kennzeichnung der Flaschen für den privaten. Soll heissen, das mir meine Flaschenschultern egal sein können.
Sollte es einen Unfall geben zum Beispiel mit einer O2 Flasche unter Wasser, dann wird die Versicherung klären ob schuld an dem Vorfall der M25x2 Anschluss war oder nicht. Sollte das Ventil nicht kausal mit dem Unfall zusammenhängen, dann wird sie trotzdem zahlen müssen...
Ich bin nur die Signatur, ich putz hier nur.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten....
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#15
Alles klar, sollte trotzdem jemand irgend wann ein ADR Beförderungpapier benötigen kann er es im Downloadbereich herunterladen.
LG
Alfred
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#16
Der Link zum Download für alle, die nicht suchen wollen:

http://forum.letsdive.at/downloads/?sa=view;down=8
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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