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Kennzeichnung von Tauchflaschen
#1
Die farbliche Kennzeichnung von Tauchflaschen ist in der Ö-Norm EN 1089-3 geregelt.

Ortsbewegliche Gasflaschen
Gasflaschen - Kennzeichnung (ausgenommen Flüssiggas (LPG))
Teil 3: Farbcodierung

Ö-Norm EN 1089-3
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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#2
Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 458/2011

Versandbehälterverordnung 2011 (VBV 2011)
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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#3
Ohne jetzt die Verordnungen gelesen zu haben, betrifft es uns als PRIVAT-Personen nicht, wenn ich mich nicht irre. Anders sieht es aus, wenn man das ganze als Gewerbe betreibt.
Oder irre ich mich hier?
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#4
Du irrst dich leider. Es betrifft auch Privatpersonen.

In der Verordnung wird lediglich bei der Farbe des Flaschenkörpers unterschieden ob industrielle, medizinische oder anderweitige Verwendung. Nicht jedoch bei der Kennzeichnung der Flaschenschulter.

Weiters fällt jede Füllstation unter Gewerbe. Damit ist sie auch beim Füllen fremder Flaschen an die Gesetze und Normen gebunden.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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#5
Ok Danke! Smile
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#6
also meine flaschen sind druchgehen weiß, bzw die Alu ist silber
was jetzt genau eingestanzt ist kann ich aber nicht sagen,... aber die farbe ist weiß
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#7
Dieses Streitthema ist so alt, und es wird sich nie eine Regelung finden lassen.

Da gehts doch bei den Ventilen weiter. Wer bitte von EUch hat an seiner NX50 Stage ein M26x2 Ventil drauf???

Auch unzulässig.

Wer hat an seiner O2 Stage ein G5/8" Ventil drauf?

Auch unzulässig.

Ich würde mir wegen der Kennzeichnung keinen Kopf machen, weil ich bis jetzt immer noch überall Luft NX50 O2 und TMX bekommen habe. Und wenns mal ein Platzerl geben sollte wo ich nihts bekomme, dann muss ich mir mehr eigenen Vorrat mitnehmen...

LG
Drops
Ich bin nur die Signatur, ich putz hier nur.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten....
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#8
(19.03.2013, 15:16)Drops link schrieb: .... Ich würde mir wegen der Kennzeichnung keinen Kopf machen, ....

Du sprichst mir aus der Seele, meine Flaschen sind auch nicht lt. der Verordnung gekennzeichnet - habe aber bisher noch nie ein Problem gehabt beim Füllen. Sollte es mal ein Problem sein, habe ich immer noch 4 Flaschen im Auto liegen die mit Luft gefüllt sind.

Oder man sucht sich eine andere Basis.

Sollte es jedoch in naher Zukunft sein müssen, werde ich meine Flaschen dementsprechend danach richten - aber bis es soweit ist - lass ich das. Smile
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#9
Meine sind auch weiß denn es ist von Pressluft über Nitrox bis TRX immer nach der Tiefe angepasstes Atemgas enthalten.
fg.Fritz
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-))
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#10
(19.03.2013, 20:53)fritz link schrieb: Meine sind auch weiß denn es ist von Pressluft über Nitrox bis TRX immer nach der Tiefe angepasstes Atemgas enthalten.
fg.Fritz

Hmm..

Wenn verschieden Gase enthalten sind, so ist die Kennzeichnung schwierig und kann unter Umständen laut ADR zu Problemen führen.

Abhilfe:  Einfach einen schwarzen Ring um den Hals lackieren und das besagte N drauf, dann ist da immer Pressluft drin, sollte jemand fragen, denn was wirklich in der Bottle is kann ja nur schwer überprüft werden!


MfG

Mike
Tauchflaschenfüllungen in Kärnten bei mir möglich. (200 und 300 bar Flaschen)
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