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Haftung durch Freiwilligkeit
#7
(05.03.2013, 10:06)ruflo link schrieb: Und ich bleibe dabei - die finale Risikovermeidung (für jeden, der über keine Berufshaftpflichtversicherung verfügt)d ist halt das "Solotauchen".

Ist dann aber wirklich die finale Risikominimierung für ein allfälliges finanzielles Haftungsrisiko. Wenn du jedoch soweit gehst, dann dürftest du jede Freizeitaktivität nur mehr alleine ausüben.

Aber im beschriebenen Fall ging es darum, dass eine Person erfahren war und die andere ein absoluter Laie.

Zitat:Die Beklagte wusste, dass der Kläger die Sicherungstechniken nicht beherrschte. Beim Besuch der Kletterhalle A***** ist ein Formular auszufüllen, welches unter anderem Fragen nach Kletterkenntnissen enthält. Während die Beklagte alle Fragen mit „Ja“ ankreuzte, beantworteten der Kläger und S***** S***** alle Fragen mit „Nein“.

Und gerade daraus ergibt sich eine besondere Sorgfaltspflicht, da der Erfahrene mit Fehlhandlungen des Unerfahrenen rechnen muss.

Eine generelle Verantwortung wurde im selben Urteil jedoch verneint. Es spielt sehr wohl noch die Eigenverantwortung mit. Das geht aber nur, wenn sich alle Beteiligten der Risiken bewusst sind.

Zitat:Demnach kann bei Bedachtnahme auf die beim Bergsteigen notwendige Eigenverantwortlichkeit bei einem Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Bergtour nie der Geübtere oder Erfahrenere allein deshalb verantwortlich gemacht werden, weil er die Führung übernommen oder das Unternehmen geplant hat.

Umgelegt auf den Tauchsport bedeutet dies, dass nur weil jemand einen Tauchgang führt (die Richtung vorgibt) er nicht automatisch die volle Verantwortung hat.

Kritisch wird es jedoch wenn der Erfahrungsbereich von einzelnen Personen verlassen wird.

Zitat:Anders liegen die Dinge, wenn jemand die Führung aus Gefälligkeit übernimmt, aber seinem unerfahrenen Begleiter die erst später auftretenden, für diesen vorher nicht erkennbaren Gefahren und Schwierigkeiten verschweigt oder wenn jemand einen Bergunerfahrenen zu einer für diesen schwierigen Bergtour bzw zu einem schwierigen Abstieg dadurch, dass er deren Gefährlichkeit verniedlicht oder gar bestreitet, überredet.

Die Schlussfolgerung daraus ist eigentlich wieder, dass der Leitsatz "der schwächste Teilnehmer in der Gruppe gibt die Grenzen vor" seine absolute Gültigkeit hat.

Das Risiko einer Haftung besteht umso mehr, je weiter man sich von den sicheren Grenzen des unerfahrenen Teilnehmers entfernt. Weil wenn jemand mit einem Open Water Diver auf 40m geht, dann darf er sich nicht wundern, dass er im Falle eines Unfalles in die Haftung kommt. Geht er jedoch mit dem selben Taucher z.B. nur auf 12m, dann ist dieser zum Einen dafür ausgebildet, kennt für diesen Bereich die Risiken und handelt damit im Rahmen seiner Eigenverantwortung.

Was dann noch überbleibt, ist die Verpflichtung der zumutbaren Hilfeleistung bei Gefahren oder Notfällen.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 04.03.2013, 20:47
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von ruflo - 04.03.2013, 21:14
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 04.03.2013, 21:29
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von ruflo - 05.03.2013, 10:06
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von fritz - 05.03.2013, 11:23
Antw:Haftung durch Freiwilligkeit - von manta - 05.03.2013, 13:29

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