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Kennzeichnung von Tauchflaschen
#13
Also im ADR steht es so:

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.


Sollte die Beförderung gewerblich erfolgen - ich habe ein Excel sheet zusammengestellt. Du brauchst nur mehr die Menge der Gase (Luft oder/und Sauerstoff oder/und Helium) eintragen - schon hast du die errechneten Punkte im ADR und automatisch die Info ob du dieses Gas in der erlaubten 1000 Punkte Regel transportieren darfst.
ACHTUNG: nur die Nominalfüllmege 12l, 15l.................eintragen.

Solltest du die Excel Liste brauchen  bitte PN an mich,kann da nichts einfügen
LG
Alfred 

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Nachrichten in diesem Thema
Kennzeichnung von Tauchflaschen - von manta - 18.03.2013, 23:30
Antw:Kennzeichnung von Tauchflaschen - von Alfred60 - 30.07.2013, 13:17

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