30.07.2013, 11:19
Nur so als kurze Frage noch:
Soweit ich weiss, brauche ich ein Beförderungspapier nur, wenn ich das was in den Flaschen drin ist gewerblich transportiere. Fahre ich also als Privatperson mit einem Freund an den See und wir haben beide TMX, NX50 und O[sub]2[/sub] in den Flaschen, dann ist das der Polizei laut Gesetzbuch egal.
Fahre ich als Tauchlehrer (also z.B. bei einem TMX Kurs) mit einem Schüler im Auto an den See, dann transportiere ich gewerblich (hängt ja mit der Tätigkeit zusammen) würde heissen jetzt würde ich ein Beförderungspapier brauchen. Es wird der Polizei bei einer Routinekontrolle aber höchstwahrscheinlich auch egal sein, so lange der Tauchschüler nicht sagt, das Du kein Befördeerungspapier dabei hast und Ihr wegen eines Tauchkurses unterwegs seid.....
LG
Drops
Soweit ich weiss, brauche ich ein Beförderungspapier nur, wenn ich das was in den Flaschen drin ist gewerblich transportiere. Fahre ich also als Privatperson mit einem Freund an den See und wir haben beide TMX, NX50 und O[sub]2[/sub] in den Flaschen, dann ist das der Polizei laut Gesetzbuch egal.
Fahre ich als Tauchlehrer (also z.B. bei einem TMX Kurs) mit einem Schüler im Auto an den See, dann transportiere ich gewerblich (hängt ja mit der Tätigkeit zusammen) würde heissen jetzt würde ich ein Beförderungspapier brauchen. Es wird der Polizei bei einer Routinekontrolle aber höchstwahrscheinlich auch egal sein, so lange der Tauchschüler nicht sagt, das Du kein Befördeerungspapier dabei hast und Ihr wegen eines Tauchkurses unterwegs seid.....
LG
Drops
Ich bin nur die Signatur, ich putz hier nur.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten....
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