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TSVÖ Tauchsportverband Österreichs
#15
(25.03.2013, 11:34)Dom Inik link schrieb: Außerdem, darf dieser meine Personalien kontrollieren, darf er sie verlangen?
Ja darf er. Und Zwar auf Grund der bereits jetzt geltenden Vertragsbedingungen der ARGE Tauchen.

Zitat:Tauchberechtigte Personen müssen sich auf Verlangen gegenüber Mitarbeitern der ÖBf AG mit einer gültigen Dive Card (oder TSVÖ Ausweis) samt Lichtbildausweis legitimieren. Am Vorderen Langbathsee und am Erlaufsee gilt diese Ausweispflicht auch gegenüber amtlichen Fischereischutzorganen.
Quelle: http://www.arge-tauchen.at/oebf_vertrag.htm

Mit dem Tauchen in den Gewässern gehst du einen privatrechtlichen Vertrag mit den ÖBf ein. Die Informationspflicht über allfällige Tauchverbote ist übrigens ein "Holschuld". Du must dich als Taucher also selbst über allfällig bestehende Verbote bzw Einschränkungen informieren (Anm. Nachfrage Gemeindeamt, Polizei, Tauchschule).

Personen welche die Divecard kontrollieren dürfen, haben aber bei Verstößen definitv kein Festnahmerecht. Allerdings könne diese eine Anzeige wegen Besitzstörung einleiten. Und dann wird es richtig teuer.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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Antw:TSVÖ Tauchsportverband Österreichs - von manta - 25.03.2013, 12:06

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