19.03.2013, 09:21
Du irrst dich leider. Es betrifft auch Privatpersonen.
In der Verordnung wird lediglich bei der Farbe des Flaschenkörpers unterschieden ob industrielle, medizinische oder anderweitige Verwendung. Nicht jedoch bei der Kennzeichnung der Flaschenschulter.
Weiters fällt jede Füllstation unter Gewerbe. Damit ist sie auch beim Füllen fremder Flaschen an die Gesetze und Normen gebunden.
In der Verordnung wird lediglich bei der Farbe des Flaschenkörpers unterschieden ob industrielle, medizinische oder anderweitige Verwendung. Nicht jedoch bei der Kennzeichnung der Flaschenschulter.
Weiters fällt jede Füllstation unter Gewerbe. Damit ist sie auch beim Füllen fremder Flaschen an die Gesetze und Normen gebunden.
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.