Hallo,
ich überlege, meine Ausrüstung mit einer eigenen Flasche zu komplettieren - was muß ich dabei beachten wenn ich mir eine neue Flasche kaufe?
Ich möchte eine 15 Liter Stahlflasche mit Doppelveentil.
Man liest von einer schwarz-weiß Lckierung und eine "N" ... was hat es damit auf sich für Privatpersonen?
Tüv alle ? Jahre und nach 4 Jahren Prüfung innen und außen, dann nach weitere3 jahren ... ? Ventilservice - wie oft, was kostet so ein Service?
Wie schaut es in Kroatien aus - muss ich da beim Transport im PKW was besoderes eachgen (außer Ldungssicherung)? Oder lass ich meine Flasche besser daheim und nûtze den Platz im Auto besser anders?
Wie lagert man eine Tauchflasche daheim - stehend oder liegend? Voll oder fast leer? Wie lange kann man eine gefüllte Flasche lagern um damit noch "sauber" zu tauchen?
Danke
gute Nacht
W.
Na dann versuchen wir ein paar Antworten:
Flaschengröße: auch Geschmackssache, Doppelventil ist gut
Lackierung: Das "N" steht für "Neue Kennzeichnungsvariante", schwarz/weiß in Form von Ringen od. Viertelsegmenten auf der Flaschenschulter ist die Kennung für Luft
Tüv-Intervall: Es wird bereits an neuen Intervallen gearbeitet
Transport: Wenn du über 1000kg Gesamtzuladung (Equipment + Flasche + Personen) hast, fällst du unter die ADR Bestimmungen (Ladungspapiere, Ruhezeiten, ....) In manchen europäischen Ländern werden Autos mit Tauchaufkleber teilweise bevorzugt kontrolliert. Ladungssicherung lässt Interpretation zu. Solange du nicht in über die ADR-Grenze kommst ist es einfacher. Im Kofferraum gegen verrollen sichern und im Kombi den Sichtschutz zu.
Lagerung: Stehend, für längere Pausen NICHT voll (ca. 20-30 Bar Restdruck). Wenn die Flasche immer ordnungsgemäß gefüllt wurde, kann die Luft fast unbegrenzt gelagert werden.
(17.03.2013, 00:48)dive4fun link schrieb: [ -> ]Ich möchte eine 15 Liter Stahlflasche mit Doppelveentil.
zusätzlich zu den fragen von manta würd ich mal überlegen, wohin oder wie tief will ich, was brauche ich und dan mal die 15 l hinterfragen.
Bei Flaschen TÜV sind die Preise überall unterschiedlich, aber 50 Euro sind ziemlich die obergrenze.
und das alle paar jahre
Hi,
Flaschentüv ist alle 40 Monate fällig, wobei das Ventil nicht getüvt wird.
Jede dritte Prüfung, also alle 10 Jahre, ist eine Druckprüfung.
Doch scheinbar wird, lt. Manta, an neuen Intervallen gearbeitet.
Als Ventil gefällt mir Dieses recht gut:
http://www.deepstop.de/doppelventil-t-p-1323.html
LG
(17.03.2013, 15:33)Manfred link schrieb: [ -> ]Hi,
Flaschentüv ist alle 40 Monate fällig, wobei das Ventil nicht getüvt wird.
Jede dritte Prüfung, also alle 10 Jahre, ist eine Druckprüfung.
Doch scheinbar wird, lt. Manta, an neuen Intervallen gearbeitet.
Als Ventil gefällt mir Dieses recht gut:
http://www.deepstop.de/doppelventil-t-p-1323.html
LG
Hallo
Neues Intervall gibt es bereits 4 Jahre!!!
Sichtprüfung und alle 10 Jahre Druckprüfung!
Habe ich beim letzten Kompressorseminar gehört!
Auch meine letzten Flaschen wurden auf 4 Jahre gestempelt beim TÜV Aufkleber!
Ich hoffe ich konnte helfen?
MfG
Mike
Schwarz/weiß Markierung ist nur für gewerblich genutzte PTGs verpflichtend!
@Manta: Warum darf eine Flasche, die über längere Zeit gelagert wird, nicht voll sein?!?! Das ist lediglich ein Gerücht, das ich immer wieder höre....
lg Rene
Es geht nicht ums dürfen. Es hat aber für die Flasche zwei Vorteile.
- Es wirkt weniger Druck auf das Material
- Weniger Luftmenge bedeutet auch weniger (absolute) Feuchte
Zur farblichen Kennzeichnung - höre ich das erste Mal, dass die Kennzeichnungspflicht nur für gewerbliche Flaschen gilt. Ist nämlich eine Ö-Norm und da gibt es keine Unterscheidung privat/gewerblich.
Ich weis auch von Fällen in der Vergangenheit, dass komplett (inkl. Schulter) umlackierte Flaschen eben genau deswegen keinen Tüv bekommen haben. Und ein Geschäft darf eigentlich auch nur normgerechte Flaschen in Verkehr bringen.
Das genug Flaschen im Umlauf sind, die weder der alten noch der neuen Kennzeichnung entsprechen, ist aber auch nichts Neues.
(17.03.2013, 07:43)manta link schrieb: [ -> ]Transport: Wenn du über 1000kg Gesamtzuladung (Equipment + Flasche + Personen) hast, fällst du unter die ADR Bestimmungen (Ladungspapiere, Ruhezeiten, ....)
Da muss ich ein kleines Veto einlegen.
Luft verdichtet ist im Gefahrgutgesetz ADR Beföderungskategorie 3 und unterliegt den Faktor 1, d.h. höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit = 1000
Bei verdichteten Gasen wird der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) gerechnet, keine kg.
Also bei 12 l Flaschen darfst du theoretisch 83 befüllte Gefäße (Flaschen) transportieren.
Equipment und Personen zählen nicht dazu.
Luft verdichtet ist UN Nummer 1002, die beschriebene Freigrenze ist unter 1.1.3.6.3 im ADR 2013 nachzulesen.
Ladungssicherung ist natürlich wichtig.
Gruß
Alfred
Also ich weis, dass zumindest unser deutschen Nachbarn das Gewicht der gesamten Ladung heranziehen. Da genügt im Extremfall dann auch schon eine einzelne Flasche.
War ein Thema eines Vortrages auf der diesjährigen Messe in Tulln.
Ist für den PKW-Lenker aber eher theoretisch. Weil jeder normale Pkw ist mit 1000kg Zuladung sowieso heillos überladen.
Die haben da keine Chance, das ADR ist einheitlich und europaweit.
Das ist Beamtenwillkür.
Druckt euch meinen Beitrag aus und nehmt diesen mit.
Das ist Beweis genung, dass an nicht gestraft werden darf.
Und wenn ein Polizist meint, er kann trotzdem strafen, dann soll er mich anrufen.
Gruß
Alfred
P.S.: ich bin Mitglied im Gefahrgutausschuss der WK Wien