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SpecialKurs Unterwasserarchäologie
#3
Ich möchte niemanden den Spaß an solch einem Spezialkurs verderben, aber folgendes ist unbedingt zu beachten:

Zitat:Gemäß den im Internet auf den Webseiten des BDA veröffentlichten Antworten auf häufige Fragen (http://www.bda.at/faq/0/1122/32#id_32, abgerufen 13.12.2010) ist „eine strafbare Handlung … etwa, ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nach Bodendenkmalen zu graben“.

Das bringt uns zu § 11 Abs 1 DMSG, jenem Paragraphen, in dem die Vergabe von Grabungsgenehmigungen durch das BDA geregelt ist. Diesem Paragraphen zufolge kann nämlich „eine derartige Bewilligung … nur an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben“. Streng rechtlich gesehen bedeutet das, wieder dem Wortlaut dieses Paragraphen zufolge, dass „die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche“ für alle Menschen in Österreich, die kein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben, gesetzlich direkt verboten und somit ausgeschlossen ist
Ein Leben ohne Tauchen ist möglich, aber sinnlos.
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Antw:SpecialKurs Unterwasserarchäologie - von manta - 24.04.2013, 12:12

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